Handelsvermittlervertrag zwischen Heinfried Behringer und Gertrudis Sachse Oldtimer Reparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Erlangen

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Handelsvertretervertrag zwischen Heinfried Behringer aus Trier und Gertrudis Sachse Oldtimer Reparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Erlangen Zwischen Gertrudis Sachse Oldtimer Reparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Erlangen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Heinfried Behringer aus Trier - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Trier und im Umkreis von 215 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden,…
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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) fuer den nicht-kaufmaennischen Verkehr von Tilli Starke

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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Tilli Starke Erscheinungsdatum: 05.03.2021 § 1 Angebot und Vertragsabschluss Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. § 2 Überlassene Unterlagen An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. § 3 Preise und Zahlung In unseren Preisen ist (sind) die…
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Allgemeine Verkaufsbedingungen fuer den kaufmaennischen Verkehr der Jörn Gerlach Sondermaschinen Gesellschaft mbH

Allgemeine Verkaufsbedingungen fuer den kaufmaennischen Verkehr der Jörn Gerlach Sondermaschinen Gesellschaft mbH

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Allgemeine Verkaufsbedingungen der Jörn Gerlach Sondermaschinen Gesellschaft mbH Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen. § 1 Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen…
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Arbeitsvertrag zwischen Kristiane Volz Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH und Franz Grün

Arbeitsvertrag zwischen Kristiane Volz Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH und Franz Grün

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Kristiane Volz Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH mit Sitz in München Vertreten durch die Geschäftsführung Kristiane Volz - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Franz Grün aus Bergisch Gladbach - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 05.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 7 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Werkfeuerwehrmann/-frau eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Werkfeuerwehrmann/-frau ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers…
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Darlehenvertrag – Kreditvertrag der Evelinde Schober Theater GmbH

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Darlehensvertrag - Kreditvertrag der Evelinde Schober Theater GmbH Zwischen Evelinde Schober Theater GmbH Sitz in Frankfurt am Main - Darlehensnehmer - Vertreten durch den Geschäftsführer Evelinde Schober und Sylwia Wulf Wohnhaft in Osnabrück - Darlehensgeber - wird folgender Darlehensvertrag geschlossen. Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 658.877,- Euro. Der Darlehensbetrag wird mit einer 20 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 73.753 EURO monatlich, jeweils zum 16. des Monats. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden. Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten: Lebensversicherung Nr. 91.760.561.77 Frankfurt…
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