Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts zwischen Rebekka Schulz und Hellmut Bahr
Allgemein, GBR, GbR Vertrag, Gesellschaft buergerlichen Rechts, Gewerbeschein, Gewerbescheine, Hohe Bilanzen
Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) - GbR Vertrag - Gesellschaft buergerlichen Rechts Zwischen Frau / Herren Rebekka Schulz Wohnhaft in Bielefeld und Frau / Herren Hellmut Bahr Wohnhaft in Münster wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen: § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft Zum gemeinsamen Betrieb eines NE-Metallerze (ohne Uran- und Thoriumerze)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung: 'Rebekka Schulz und Hellmut Bahr, NE-Metallerze (ohne Uran- und Thoriumerze)einzelhandel' gegründet. Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden. Sitz der Gesellschaft ist Bielefeld. § 2 Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft beginnt am 21.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss…