Handelsvermittlervertrag zwischen Engelmar Bärlauch und Evelinde Ries Treppenlifte Ges. mit beschränkter Haftung aus Krefeld
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Handelsvertretervertrag zwischen Engelmar Bärlauch aus Berlin und Evelinde Ries Treppenlifte Ges. mit beschränkter Haftung aus Krefeld Zwischen Evelinde Ries Treppenlifte Ges. mit beschränkter Haftung aus Krefeld - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Engelmar Bärlauch aus Berlin - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Berlin und im Umkreis von 98 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…