Handelsvermittlervertrag zwischen Hansmartin Höhne und Fee Stöhr Informationstechnologie Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Oberhausen
gmbh verkaufen kaufen, gmbh zu kaufen gesucht, Handelsvermittler, Handelsvermittlervertrag, Handelsvermittlung, HV, HV-Vertrag, Vorratsgmbhs
Handelsvertretervertrag zwischen Hansmartin Höhne aus Mönchengladbach und Fee Stöhr Informationstechnologie Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Oberhausen Zwischen Fee Stöhr Informationstechnologie Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Oberhausen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Hansmartin Höhne aus Mönchengladbach - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Mönchengladbach und im Umkreis von 36 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…