Handelsvermittlervertrag zwischen Altrud Wild und Maria Yokohama Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Heidelberg
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Handelsvertretervertrag zwischen Altrud Wild aus Cottbus und Maria Yokohama Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Heidelberg Zwischen Maria Yokohama Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Heidelberg - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Altrud Wild aus Cottbus - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Cottbus und im Umkreis von 82 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung…