Handelsvermittlervertrag zwischen Frohmut Gehrmann und Leni Kramer Ausbildung GmbH aus Saarbrücken
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Handelsvertretervertrag zwischen Frohmut Gehrmann aus Braunschweig und Leni Kramer Ausbildung GmbH aus Saarbrücken Zwischen Leni Kramer Ausbildung GmbH aus Saarbrücken - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Frohmut Gehrmann aus Braunschweig - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Braunschweig und im Umkreis von 121 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung…