Handelsvermittlervertrag zwischen Margareta Kunkel und Burkhardt Hofmann Chemische Industrie GmbH aus Trier
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Handelsvertretervertrag zwischen Margareta Kunkel aus Osnabrück und Burkhardt Hofmann Chemische Industrie GmbH aus Trier Zwischen Burkhardt Hofmann Chemische Industrie GmbH aus Trier - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Margareta Kunkel aus Osnabrück - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Osnabrück und im Umkreis von 157 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen,…