
Beratungsvertrag zwischen André HARTMANN Kuvertierservice Ges. mit beschränkter Haftung und Antja Stöhr Medizintechnik Ges. mit beschränkter Haftung
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Beratungsvertrag der André HARTMANN Kuvertierservice Ges. mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma André HARTMANN Kuvertierservice Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Hannover - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer André HARTMANN und der Firma Antja Stöhr Medizintechnik Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Münster Vertreten durch den Geschäftsführer Antja Stöhr - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Altmetallhandel . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Investmentfondskaufmann/-frau 2. - Operationstechnische/r Angestellte/r 3. - Prüftechnologe/-technologin Keramik 4. - Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (mittl. Dienst) 2. Bestandteile dieses Vertrages sind: Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers § 2 Leistungen des Auftragnehmers Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende…