Urteil Timmo Eichler Elektrogeräte und -bedarf Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Timmo Eichler
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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Timmo Eichler Elektrogeräte und -bedarf Ges. mit beschränkter Haftung - BGH vom 7.5.1966 - Az. P 454 pa 8788/15 Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Timmo Eichler Elektrogeräte und -bedarf Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Jörg Hack Veranstaltungsservice Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden. In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Jörg Hack Veranstaltungsservice Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin,…