Arbeitsvertrag zwischen Irmhild Kirsch Schadstoffentsorgung Ges. mit beschränkter Haftung und Loisl Oberhans
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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Irmhild Kirsch Schadstoffentsorgung Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück Vertreten durch die Geschäftsführung Irmhild Kirsch - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Loisl Oberhans aus Mönchengladbach - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 08.04.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 5 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Foto- und medientechnische/r Assistent/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Foto- und medientechnische/r Assistent/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen  auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit…