
Urteil Annemargret KloÃ? Heilpraktikerschulen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Annemargret KloÃ?
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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Annemargret Klo� mit Minderheitsbeteiligung - BSG vom 3.11.2009 - Az. M 622 hF 4017/19 Der Geschäftsführer Annemargret Klo� ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 49 Prozent oder eine 'echte' Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Annemargret Klo�, der zusammen mit seinem Bruder Lotte Schauinsland Gesellschafter der Annemargret Klo� Heilpraktikerschulen Gesellschaft mbH ist, aber nur 56 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 4.2.1925 Aktenzeichen: 8 342 eB 246/10 StuB 1970 , 25734