
GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Hochzeit Wortgeschichte Geschichte EheschlieÃÂungen im christlich geprägten Raum EheschlieÃÂungen auÃÂerhalb des christlichen Kulturraums Navigationsmenü aus Wuppertal
Firmenzweck, Gegenstand, Gesellschaftszweck, GmbH kaufen, gmbh produkte kaufen, kleine gmbh kaufen, Unternehmensgegenstand, Zweck, Zweck der Gesellschaft
Zur Suche springen Dieser Artikel behandelt das Ereignis â zu anderen Bedeutungen siehe Hochzeit (Begriffsklärung). Hochzeitspaar im Standesamt (Märchenvilla Eberswalde, 2005) Vornehme Hochzeitsgesellschaft (Gemälde von Wolfgang Heimbach, 1637) Die EheschlieÃÂung â auch Hochzeit, Heirat, Vermählung oder Trauung â umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine EheschlieÃÂung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die RechtmäÃÂigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als ÃÂbergangsritus für…