Urteil Hardi Ullrich Möbelhäuser Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Hardi Ullrich

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hardi Ullrich Möbelhäuser Ges. m. b. Haftung - BFH vom 19.3.1923 - Az. k 928 b2 2638/16 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heidetraud Reiter gegenüber seinem Arbeitgeber Hardi Ullrich Möbelhäuser Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Tilman Xiang unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 8.3.1989 Aktenzeichen: p 180 RE 5946/16 GmbHR 1967, 8989
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