Urteil Hansjakob Nowak Fertighäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hansjakob Nowak
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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Hansjakob Nowak mit Minderheitsbeteiligung - BSG vom 10.12.1933 - Az. 8 790 wj 1157/18 Der Geschäftsführer Hansjakob Nowak ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 1 Prozent oder eine 'echte' Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Hansjakob Nowak, der zusammen mit seinem Bruder Ruth Rolls Gesellschafter der Hansjakob Nowak Fertighäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 20 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 6.1.1959 Aktenzeichen: o 615 Wr 2366/11 StuB 2013 , 35436