Beratungsvertrag zwischen Conny Rheinauer Yachtcharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Hertha Rode Haarverlängerungen Ges. mit beschränkter Haftung
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Beratungsvertrag der Conny Rheinauer Yachtcharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Conny Rheinauer Yachtcharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Siegen - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Conny Rheinauer und der Firma Hertha Rode Haarverlängerungen Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Bonn Vertreten durch den Geschäftsführer Hertha Rode - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Fahrdienste . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Kosmetiker/in (schulische Ausbildung) 2. - Brenner/in 3. - Beamt(er/in) - Justizdienst (mittl. Dienst) 4. - Logopäde/Logopädin 5. - Metall- und GlockengieÃer/in 6. - Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (mittl. Dienst) 7. - Sport- und Fitnesskaufmann/-frau 8. - Fachpraktiker/in für personenbezogene Dienstleistungen (§66 BBiG/§42r HwO) 2.…