Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Ernstine Winter
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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Ernstine Winter Zwischen Meinulf Binninger Krankenpflegebedarf Ges. m. b. Haftung Jena vertreten durch die Geschäftsleitung Meinulf Binninger und Sigbert Hölscher - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Ernstine Winter Wohnhaft Wuppertal - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 13.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 18.304,- Euro  bis zum 13.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume…