Handelsvermittlervertrag zwischen Bernadette Heinen und Eginhard Gehring Paletten Ges. mit beschränkter Haftung aus Freiburg im Breisgau
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Handelsvertretervertrag zwischen Bernadette Heinen aus Kassel und Eginhard Gehring Paletten Ges. mit beschränkter Haftung aus Freiburg im Breisgau Zwischen Eginhard Gehring Paletten Ges. mit beschränkter Haftung aus Freiburg im Breisgau - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Bernadette Heinen aus Kassel - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Kassel und im Umkreis von 75 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung…