GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Personalleasing Gesetzliche Grundlagen Geschichte es Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland Arbeitskräfteüberlassung in ÃÂsterreich Arbeitskräfteüberlassung in der Schweiz Arbeitskräfteüberlassung in den Niederlanden Kritik Abgrenzung zum Werkvertrag Abgrenzung zum Agenturprinzip TV-Talkshows und -Berichte Navigationsmenü aus Potsdam
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Zur Suche springen Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, ÃÂsterreich und der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Entleiher âÂÂMerkblatt für Leiharbeitnehmerâ der Bundesanstalt für Arbeit, das ein Verleiher gemäàdem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÃÂG) von 1972 beim Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Leiharbeiter diesem aushändigen musste. Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÃÂ; auch Leiharbeit, Synonyme: Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Temporärarbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher. Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Geschichte 3 Allgemeines 3.1 Leiharbeitnehmer 3.2 Verleiher 3.3 Entleiher 4 Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland 4.1 Entwicklung der Rahmenbedingungen 4.1.1 ÃÂbersicht 4.2 Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten 4.3 Erlaubnispflicht 4.4 Verdeckte…