Urteil Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Heinzfried Ullrich
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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben - LG Leverkusen vom 18.9.1981 - Az. h 994 Jh 4155/14 Der Insolvenzverwalter Oswald Beck ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Heinzfried Ullrich anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 877 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 372. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Leverkusen nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz…