Handelsvermittlervertrag zwischen Marliese Erdmann und Christsolde Kranz Personalleasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Leverkusen
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Handelsvertretervertrag zwischen Marliese Erdmann aus Köln und Christsolde Kranz Personalleasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Leverkusen Zwischen Christsolde Kranz Personalleasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Leverkusen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Marliese Erdmann aus Köln - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Köln und im Umkreis von 96 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…