Arbeitsvertrag zwischen Kristiane Volz Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH und Franz Grün
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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Kristiane Volz Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH mit Sitz in München Vertreten durch die Geschäftsführung Kristiane Volz - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Franz Grün aus Bergisch Gladbach - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 05.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 7 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Werkfeuerwehrmann/-frau eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Werkfeuerwehrmann/-frau ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen  auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers…