Handelsvermittlervertrag zwischen Wedigo Rauscher und Harry Messerli Objekteinrichtungen Ges. mit beschränkter Haftung aus München
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Handelsvertretervertrag zwischen Wedigo Rauscher aus Moers und Harry Messerli Objekteinrichtungen Ges. mit beschränkter Haftung aus München Zwischen Harry Messerli Objekteinrichtungen Ges. mit beschränkter Haftung aus München - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Wedigo Rauscher aus Moers - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Moers und im Umkreis von 151 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…