Handelsvermittlervertrag zwischen Renold Schwarz und Hartwald Hein Beleuchtungen Ges. mit beschränkter Haftung aus Saarbrücken
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Handelsvertretervertrag zwischen Renold Schwarz aus Wuppertal und Hartwald Hein Beleuchtungen Ges. mit beschränkter Haftung aus Saarbrücken Zwischen Hartwald Hein Beleuchtungen Ges. mit beschränkter Haftung aus Saarbrücken - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Renold Schwarz aus Wuppertal - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Wuppertal und im Umkreis von 39 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…