Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Marita Arnold
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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Marita Arnold Zwischen Friederike Sprenger Gebäudetechnik Gesellschaft mbH Mannheim vertreten durch die Geschäftsleitung Friederike Sprenger und Hansfried Reichelt - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Marita Arnold Wohnhaft Stuttgart - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 21.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 13.808,- Euro  bis zum 21.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger…