Handelsvermittlervertrag zwischen Winand Wunderlich und Herward Wagener Autovermietungen Gesellschaft mbH aus Erfurt
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Handelsvertretervertrag zwischen Winand Wunderlich aus Augsburg und Herward Wagener Autovermietungen Gesellschaft mbH aus Erfurt Zwischen Herward Wagener Autovermietungen Gesellschaft mbH aus Erfurt - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Winand Wunderlich aus Augsburg - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Augsburg und im Umkreis von 140 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen,…