
GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Imbiss Navigationsmenü aus Hamburg
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Zur Suche springen Als Imbiss bezeichnet man: eine Mahlzeit, siehe Zwischenmahlzeit verschiedene Speisen zur Zwischenmahlzeit und kleine Gerichte, siehe Imbiss (Speise) verschiedene Betriebsarten der Gastronomie, siehe Imbisshalle, Imbissstand, Imbissstube, Imbisswagen Siehe auch: Wiktionary: Imbiss â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. Abgerufen von âÂÂhttps://de..org/w/index.php?title=Imbiss&oldid=207391899â Kategorie: Begriffsklärung Navigationsmenü