Beratungsvertrag zwischen Ortfried Seeger Logistik GmbH und Otwin Brugger Montagearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Beratungsvertrag zwischen Ortfried Seeger Logistik GmbH und Otwin Brugger Montagearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Beratungsvertrag der Ortfried Seeger Logistik GmbH Zwischen der Firma Ortfried Seeger Logistik GmbH Sitz in Reutlingen - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Ortfried Seeger und der Firma Otwin Brugger Montagearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Oberhausen Vertreten durch den Geschäftsführer Otwin Brugger - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Wirtschaftsauskunfteien . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Fachpraktiker/in für Textilreiniger (§66 BBiG/§42r HwO) 2. - Kaufmännische/r Assistent/in / Wirtschaftsassistent/in - Informationsverarbeitung 2. Bestandteile dieses Vertrages sind: Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers § 2 Leistungen des Auftragnehmers Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen: Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der…
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