Beratungsvertrag zwischen Liselotte Niemeyer Blitzschutzanlagen Gesellschaft mbH und Otbert Oppermann Versicherungsmakler GmbH
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Beratungsvertrag der Liselotte Niemeyer Blitzschutzanlagen Gesellschaft mbH Zwischen der Firma Liselotte Niemeyer Blitzschutzanlagen Gesellschaft mbH Sitz in Aachen - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Liselotte Niemeyer und der Firma Otbert Oppermann Versicherungsmakler GmbH Sitz in Göttingen Vertreten durch den Geschäftsführer Otbert Oppermann - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Gastronomie . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Pferdewirt/in 2. - MaÃschuhmacher/in 3. - Marketingfachkraft/-assistent/in 4. - Fachpraktiker/in im Lagerbereich (§66 BBiG/§42r HwO) 2. Bestandteile dieses Vertrages sind: Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers § 2 Leistungen des Auftragnehmers Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen: Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der…