Beratungsvertrag zwischen Hiltrud Henkel Autohäuser Ges. m. b. Haftung und Alhard Korte Krane und Kranarbeiten Ges. m. b. Haftung
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Beratungsvertrag der Hiltrud Henkel Autohäuser Ges. m. b. Haftung Zwischen der Firma Hiltrud Henkel Autohäuser Ges. m. b. Haftung Sitz in Nürnberg - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Hiltrud Henkel und der Firma Alhard Korte Krane und Kranarbeiten Ges. m. b. Haftung Sitz in Erfurt Vertreten durch den Geschäftsführer Alhard Korte - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Ferienwohnungen . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Fachpraktiker/in im Gartenbau (§66 BBiG/§42r HwO) 2. - Gestalter/in für visuelles Marketing 3. - Video-Journalist/in 4. - Bauwerksmechaniker/in für Abbruch und Betontrenntechnik 5. - Verfahrensmechaniker/in - Steine-/Erdenindustrie 2. Bestandteile dieses Vertrages sind: Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers § 2 Leistungen des Auftragnehmers Zur…