Bau-Subunternehmervertrag der Frithjof Kopp HiFi Anlagen GmbH
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Bau-Subunternehmervertrag der Frithjof Kopp HiFi Anlagen GmbH Zwischen der Firma Frithjof Kopp HiFi Anlagen GmbH Sitz in Düsseldorf - Generalunternehmer - Vertreten durch den Geschäftsführer Frithjof Kopp und der Firma Eckehardt Moser Schilder GmbH Sitz in Mainz Vertreten durch den Geschäftsführer Eckehardt Moser - Subunternehmer - wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 645785 durch den Subunternehmer. § 2 Vertragsgrundlagen MaÃgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge: Rechtliche Bestandteile: das Auftragsschreiben, die Bestimmungen dieses Vertrages, das Angebot des Generalunternehmers vom 17.03.2021 einschlieÃlich der vereinbarten ÃndeÂrungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 17.03.2021 die in der Niederschrift…