Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Gunda Heller
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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Gunda Heller Zwischen Christfriede Beringer Elektro GmbH Leverkusen vertreten durch die Geschäftsleitung Christfriede Beringer und Lisa Hofmann - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Gunda Heller Wohnhaft Chemnitz - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 06.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 2.155,- Euro  bis zum 06.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst…