Arbeitsvertrag zwischen Undine Trapp Möbel GmbH und Arlinde Eckhardt
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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Undine Trapp Möbel GmbH mit Sitz in Hannover Vertreten durch die Geschäftsführung Undine Trapp - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Arlinde Eckhardt aus Wolfsburg - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 16.04.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 7 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fachpraktiker/in für Konstruktionsmechanik (§66 BBiG/§42r HwO) eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Fachpraktiker/in für Konstruktionsmechanik (§66 BBiG/§42r HwO) ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen  auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt,…