Handelsvermittlervertrag zwischen Liesel Ziegler und Margret Albers Cafés GmbH aus Bergisch Gladbach
Handelsvertretervertrag zwischen Liesel Ziegler aus Rostock und Margret Albers Cafés GmbH aus Bergisch Gladbach Zwischen Margret Albers Cafés GmbH aus Bergisch Gladbach - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Liesel Ziegler aus Rostock - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Rostock und im Umkreis von 51 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen,…