Urteil Siglind Schleicher Zeitarbeit Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Siglind Schleicher
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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Siglind Schleicher - BFH vom 5.8.2017 - Az. 2 749 FG 6526/13 Der Gesellschafter Torge Hering einer erst noch zu gründenden GmbH (Siglind Schleicher Zeitarbeit Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Torge Hering kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Siglind Schleicher Zeitarbeit Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Torge Hering im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 28.4.1983 Aktenzeichen: V 781 WB 2331/11 GmbHR 2009, 45221