Arbeitsvertrag zwischen Mechtilde Morgenstern Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung und Helmfried Weidner

Arbeitsvertrag zwischen Mechtilde Morgenstern Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung und Helmfried Weidner

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Mechtilde Morgenstern Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Offenbach am Main Vertreten durch die Geschäftsführung Mechtilde Morgenstern - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Helmfried Weidner aus Solingen - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 12.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 15 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies…
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