Arbeitsvertrag zwischen Otwald Spindler Schaltanlagen u. -geräte Ges. mit beschränkter Haftung und Swanhilde Doppler

Arbeitsvertrag zwischen Otwald Spindler Schaltanlagen u. -geräte Ges. mit beschränkter Haftung und Swanhilde Doppler

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Otwald Spindler Schaltanlagen u. -geräte Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Karlsruhe Vertreten durch die Geschäftsführung Otwald Spindler - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Swanhilde Doppler aus Erfurt - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 08.04.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 11 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Chemisch-technische/r Assistent/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Chemisch-technische/r Assistent/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei…
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