Handelsvermittlervertrag zwischen Nikolaus Schilling und Bartho Ostermann Werkzeughandel Ges. mit beschränkter Haftung aus Dortmund

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Handelsvertretervertrag zwischen Nikolaus Schilling aus Mannheim und Bartho Ostermann Werkzeughandel Ges. mit beschränkter Haftung aus Dortmund Zwischen Bartho Ostermann Werkzeughandel Ges. mit beschränkter Haftung aus Dortmund - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Nikolaus Schilling aus Mannheim - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Mannheim und im Umkreis von 69 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…
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