Handelsvermittlervertrag zwischen David Wörner und Otthard Schäfer Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH aus Pforzheim

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Handelsvertretervertrag zwischen David Wörner aus Oberhausen und Otthard Schäfer Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH aus Pforzheim Zwischen Otthard Schäfer Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH aus Pforzheim - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau David Wörner aus Oberhausen - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Oberhausen und im Umkreis von 186 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen,…
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