Urteil Sven Schwarzer Museen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Sven Schwarzer
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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sven Schwarzer Museen Gesellschaft mit beschränkter Haftung - BFH vom 28.11.2012 - Az. p 400 0W 3193/20 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Fabiane Eisenbart gegenüber seinem Arbeitgeber Sven Schwarzer Museen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Irmo Brück unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 17.6.1975 Aktenzeichen: f 162 qG 2456/14 GmbHR 1952, 42318