Arbeitsvertrag zwischen Werngard Farmer Bautrocknung Gesellschaft mbH und Wedig Mangold

Arbeitsvertrag zwischen Werngard Farmer Bautrocknung Gesellschaft mbH und Wedig Mangold

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Werngard Farmer Bautrocknung Gesellschaft mbH mit Sitz in Regensburg Vertreten durch die Geschäftsführung Werngard Farmer - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Wedig Mangold aus Erfurt - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 07.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 23 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Kaufmann/-frau - Tourismus und Freizeit eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Kaufmann/-frau - Tourismus und Freizeit ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit…
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