Arbeitsvertrag zwischen Judith Holz Schweißarbeiten Ges. m. b. Haftung und Marie Kroll

Arbeitsvertrag zwischen Judith Holz Schweißarbeiten Ges. m. b. Haftung und Marie Kroll

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Judith Holz Schweißarbeiten Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Wiesbaden Vertreten durch die Geschäftsführung Judith Holz - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Marie Kroll aus Ulm - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 24.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 20 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Industriekeramiker/in Verfahrenstechnik eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Industriekeramiker/in Verfahrenstechnik ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der…
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