Handelsvermittlervertrag zwischen Ekkart Gehrmann und Gangolf Gebhardt Tätowierungen Ges. m. b. Haftung aus Dortmund
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Handelsvertretervertrag zwischen Ekkart Gehrmann aus Bochum und Gangolf Gebhardt Tätowierungen Ges. m. b. Haftung aus Dortmund Zwischen Gangolf Gebhardt Tätowierungen Ges. m. b. Haftung aus Dortmund - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Ekkart Gehrmann aus Bochum - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Bochum und im Umkreis von 55 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…