Handelsvermittlervertrag zwischen Klaudius Stahl und Christopherus Abendstern Mentaltraining Ges. mit beschränkter Haftung aus Frankfurt am Main
Handelsvertretervertrag zwischen Klaudius Stahl aus Ingolstadt und Christopherus Abendstern Mentaltraining Ges. mit beschränkter Haftung aus Frankfurt am Main Zwischen Christopherus Abendstern Mentaltraining Ges. mit beschränkter Haftung aus Frankfurt am Main - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Klaudius Stahl aus Ingolstadt - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Ingolstadt und im Umkreis von 246 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung…