Urteil Gisa Buchholz Camper Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Gisa Buchholz
Allgemein, Anwaelte, Anwalt, Erfahrung, Gericht, Gerichte, gmbh mit 34d kaufen, Gutachten, kaufung gmbh planen und zelte, Prozess, Richter, Schoeffen, Stellungnahme, Strafe, Urteil, Urteilsprozess, Verurteilt
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gisa Buchholz - BFH vom 20.3.1937 - Az. 1 42 Uq 6174/10 Der Gesellschafter Claudius Leonhardt einer erst noch zu gründenden GmbH (Gisa Buchholz Camper Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Claudius Leonhardt kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gisa Buchholz Camper Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Claudius Leonhardt im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 24.3.1948 Aktenzeichen: 7 300 U9 884/17 GmbHR 1967, 11211