Handelsvermittlervertrag zwischen Gertrud Kugler und Felicitas Pauli Apotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hannover

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Handelsvertretervertrag zwischen Gertrud Kugler aus Ulm und Felicitas Pauli Apotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hannover Zwischen Felicitas Pauli Apotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hannover - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Gertrud Kugler aus Ulm - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Ulm und im Umkreis von 41 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…
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