Handelsvermittlervertrag zwischen Waldfriede Köhn und Gerald Longbottom Zeitschriften Ges. mit beschränkter Haftung aus Münster
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Handelsvertretervertrag zwischen Waldfriede Köhn aus Mülheim an der Ruhr und Gerald Longbottom Zeitschriften Ges. mit beschränkter Haftung aus Münster Zwischen Gerald Longbottom Zeitschriften Ges. mit beschränkter Haftung aus Münster - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Waldfriede Köhn aus Mülheim an der Ruhr - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Mülheim an der Ruhr und im Umkreis von 143 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer…