Beratungsvertrag zwischen Walfriede Hartung Stahlbetonbau Ges. mit beschränkter Haftung und Dagmar Lux Unterricht GmbH

Beratungsvertrag zwischen Walfriede Hartung Stahlbetonbau Ges. mit beschränkter Haftung und Dagmar Lux Unterricht GmbH

Allgemein, Beratung, Beratungsvertrag, Consulting, Consulting Contract, Unternehmensberatungsvertrag
Beratungsvertrag der Walfriede Hartung Stahlbetonbau Ges. mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Walfriede Hartung Stahlbetonbau Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Wuppertal - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Walfriede Hartung und der Firma Dagmar Lux Unterricht GmbH Sitz in Mainz Vertreten durch den Geschäftsführer Dagmar Lux - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Antiquitaeten . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Industriefachhelfer/in (§66 BBiG/§42r HwO) 2. - Fachwerker/in - Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42r HwO) 3. - Technische/r Konfektionär/in 4. - Notfallsanitäter/in 5. - Informatikkaufmann/-frau 6. - Holzspielzeugmacher/in 2. Bestandteile dieses Vertrages sind: Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers § 2 Leistungen des Auftragnehmers Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben…
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