Urteil Frowin Schumacher Pferdepensionen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Frowin Schumacher

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Frowin Schumacher Pferdepensionen Ges. mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben - LG Mainz vom 12.6.1934 - Az. x 711 rj 194/11 Der Insolvenzverwalter Lotti Fuchs ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Frowin Schumacher Pferdepensionen Ges. mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Frowin Schumacher anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 358 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 631. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Frowin Schumacher Pferdepensionen Ges. mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Mainz nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz…
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