Arbeitsvertrag zwischen Volkhardt Eberhardt Bildbearbeitung Gesellschaft mbH und Marei Sperling

Arbeitsvertrag zwischen Volkhardt Eberhardt Bildbearbeitung Gesellschaft mbH und Marei Sperling

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Volkhardt Eberhardt Bildbearbeitung Gesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr Vertreten durch die Geschäftsführung Volkhardt Eberhardt - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Marei Sperling aus Darmstadt - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 24.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 17 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fachpraktiker/in für Hochbaufacharbeiter (§66 BBiG/§42r HwO) eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Fachpraktiker/in für Hochbaufacharbeiter (§66 BBiG/§42r HwO) ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und…
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