Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Milli Lorenzen
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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Milli Lorenzen Zwischen Hildegardt Fürst Schaltanlagen u. -geräte Ges. m. b. Haftung Münster vertreten durch die Geschäftsleitung Hildegardt Fürst und Hanni Dieckmann - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Milli Lorenzen Wohnhaft Saarbrücken - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 10.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 6.630,- Euro  bis zum 10.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an…